Satzung der Bürger für Biblis
§1 Name, Sitz und Zweck
1) Die Wählergemeinschaft führt den Namen “Bürger für Biblis” (BfB)
2) Sitz der Wählergemeinschaft ist Biblis
3) Die Wählergemeinschaft “Bürger für Biblis” verfolgt den Zweck, kommunalpolitisch aktiv an der Gestaltung der Gemeinde Biblis
mitzuwirken. Sie strebt die Förderung des Gemeinwohls an und wirkt auf der Grundlage demokratischer Prinzipien. Die inhaltlichen Schwerpunkte
ihrer Arbeit werden in einem separaten Wahlprogramm festgelegt.
§ 2 Mitgliedschaft
1) Mitglied kann jede natürliche Person mit erstem Wohnsitz innerhalb der
Gemeinde Biblis werden, die wahlberechtigt ist und die Satzung anerkennt sowie nicht bereits einer politischen Vereinigung angehört.
2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand
3) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod.
Die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit fristlos möglich. Eine Erstattung der gezahltenMitgliedsbeiträge erfolgt nicht.
4) Ein Ausschluss erfolgt bei grobem Verstoß gegen die Interessen der Wählergemeinschaft oder Beitragsrückstand. Über den Ausschluss
entscheidet der Vorstand. Gegen diese Entscheidung steht dem betreffenden Mitglied das Widerspruchsrecht zu. Der Widerspruch ist
innerhalb eines Monats beim Vorstand schriftlich einzulegen
§ 3 Mittel
1) Die Wählergemeinschaft finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15€ pro Kalenderjahr
3) Beiträge sind jährlich im Voraus in bar zu entrichten.
§ 4 Organe
Die Organe der Wählergemeinschaft sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§ 5 Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan.
2) Die Einberufung zu einer Jahreshauptversammlung erfolgt mindestens einmal jährlich.
3) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind die Erarbeitung des Programms,
die Kandidatenaufstellung, die Beschlussfassung über Anträge, sowie die Vorstandsentlastung.
4) Ein Drittel der Mitglieder der Mitgliederversammlung kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung verlangen.
5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten
Mitglieder anwesend ist. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 6 Vorstand
1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seiner Stellvertretung sowie einem Kassenwart.
2) Die Wahl erfolgt für zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung. Der Vorstand übt die Amtsgeschäfte bis zur Wahl von Nachfolgern aus.
3) Der Vorstand führt die Beschlüsse aus und vertritt die Wählergemeinschaft nach außen.
§ 7 Aufstellung von Kandidatenlisten für die Kommunalwahl
1) Die Einladung zur Sitzung der Aufstellung von Kandidatenlisten für die Kommunalwahl erfolgt mindestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich.
2) Wahlberechtigt sind alle in der Kommunalwahl stimmberechtigtenMitglieder der Wählergemeinschaft.
3) Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder der Wählergemeinschaft gegeben.
4) Kandidaten werden in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit gewählt.
5) Fallen auf zwei Kandidaten eine gleiche Anzahl von Stimmen, erfolgt eine Stichwahl.
6) Über die Versammlung wird ein schriftliches Protokoll angefertigt.
§ 8 Auflösung
1) Die Wählergemeinschaft kann mit den Stimmen einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder aufgelöst werden.
2) Das vorhandene Vermögen fällt mit der Auflösung der “Bürgerstiftung Biblis” zu.
§ 9 Niederschrift
Über Versammlungen und Vorstandssitzungen wird eine Niederschrift mit Angabe von Ort, Zeit, Teilnehmerliste, Tagesordnung und
Abstimmungsergebnissen angefertigt. Diese wird vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterschrieben.
§ 10 Satzungsänderungen
1) Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
2) Anträge sind mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich einzureichen.