Urs Scheib Urs Scheib

Die erste Sitzungsrunde in der Reflexion

Friedhofskapelle Wattenheim – Barrierefreiheit

Begonnen hat die erste Sitzungsrunde diesmal auf dem Friedhof Wattenheim.

Grund des Treffens war ein Vorhaben, das uns bereits in der letzten Wahlperiode beschäftigt hatte; die Barrierefreiheit der Friedhofskapelle Wattenheim.

 

Die vorgestellten Optionen, um dieses Ziel zu erreichen, waren einmal eine Rampe an den jetzigen Treppen im Winkel zum Eingang, oder der Einsatz einer Tür in der Kapellenwand, an der Stelle des linken Fensters.

Vor Ort wurde schnell klar, dass auch der engagierte Planer mit der Tür einen klaren Favoriten hatte – Rampen wolle man möglichst vermeiden.

Die Tür wäre ebenerdig und im Innenraum würden nur minimale Änderungen vorgenommen werden. Auch würde sie mit einem bleiverglasten Fenster eingebaut werden, damit das ursprüngliche Fenster nicht einfach verschwindet.

 

Auch kam bei dem Termin, zunächst als Wunsch des Bürgermeisters, ein Handlauf für den jetzigen Eingang mit zwei Stufen ins Gespräch, der in der Mitte der Treffe aufgesetzt werden soll. Über die Notwendigkeit und darüber wie geschickt das an dieser Position ist, waren wir uns nicht einig.

 

Im Beschluss selbst kam noch eine gute Idee von Herrn Tiede (CDU) auf. Die Planung für den Einbau der Tür und dem Handlauf an den Stufen des jetzigen Eingangs soll der Hessischen Unfallkasse vorgestellt und erst nach einem positiven Bescheid umgesetzt werden. Im öffentlichen Raum gelten nämlich immer schärfere Regeln, die erfüllt werden müssen.

Dem konnten wir gerne zustimmen.

 

Zuletzt wurde noch Thema, eine mobile Rampe anzuschaffen, damit die Stufe im Innenraum der Kapelle überwunden werden kann. Das muss man, wenn man als Angehöriger hinter dem Sarg oder der Urne die Kapelle verlassen möchte.

Ein grundsätzlich unterstützenswerter Gedanke, der aber bei dem Neigungswinkel der Rampe am Ausgang auf Realität stößt – hier wird es wenn es zum Ende des Jahres ernst wird, nochmal Gespräche geben.

 

Zusammenfassend freuen wir uns auf die Tür und dass der Friedhof Wattenheim einen weiteren Schritt zur Barrierefreiheit macht und damit auch ein Beschluss umgesetzt wird, der bereits spätestens im Februar diesen Jahres gefasst hätte werden können.

Neue Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen in Unterkünften der Gemeinde Biblis (Obdachlosensatzung)

 

Da die alte Satzung bereits seit 2017 nicht mehr angepasst wurde, soll die neue Fassung nicht nur einige Regelungen, sondern insbesondere auch die Kosten anpassen.

Grundsätzlich ist die Unterbringung obdachloser Menschen eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.

Bisher wurden im Durchschnitt 186€ pro Person und Monat erhoben. Mit der neuen Satzung steigt der Betrag auf monatlich 330€.

 

Die Satzung wurde bereits verkündet und ist damit in Kraft getreten.

 

Wir hatten eine Frage zu den Grundlagen dieser Berechnung gestellt. Bei dieser wurden die tatsächlichen Kosten und Belegungsdichten der letzten vier Jahre zu Grunde gelegt.

Unsere Frage war also, ob diese hochindividuellen angefallen Kosten geeignet sind eine allgemeine Grundlage zu bilden – oder man nicht vielmehr hätte versuchen sollen pauschale Beträge zu definieren, die als allgemeine Grundlage dienen könnten.

 

Insgesamt wurde der Satzung aber zugestimmt und auch gesehen, das eine Anpassung erforderlich ist – nachjustiert werden kann in Zukunft immer noch. 

Anschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) – außerplanmäßige Ausgaben iHv. 60.000€

 

Die Anschaffung eines DMS soll ein großer Wurf für die Verwaltung im Thema Digitalisierung werden. Vorgestellt hat der Bürgermeister, was theoretisch alles möglich wäre und hat aber auch gleich Erwartungen gedämpft, dass solche Änderungen schnell erfolgen könnten.

Auf unsere Nachfrage wurde auch nochmal klargestellt, dass die Kosten zunächst die initialen Anschaffungskosten sind. Über die Jahre wird dieser Posten sicherlich nochmal anwachsen – und sollte sich dann auch in gesteigerter Produktivität gegenrechnen.

 

Für die außerplanmäßige Finanzierung soll auf den von der Gemeinde aufgenommenen Kredit zurückgegriffen werden. Dieser stellt dieses Jahr 1,5M€ im Haushalt dar.

Auch wenn der Kredit keine offizielle Zweckbindung hat, muss erwähnt werden, dass der Kredit von insgesamt 3.5M€ aufgenommen wurde, um den geplanten Kindergarten in der Pfaffenaue zu finanzieren.

Auch sollte erwähnt werden, dass die Gesamtsumme schon bei der Aufnahme als nicht auskömmlich betrachtet wurde.

Die Begründung, warum der Kredit für diese Anschaffung verwendet werden soll, ist, dass in diesem Jahr die Mittel von 1,5M€ für den Kindergarten ohnehin nicht vollständig ausgegeben werden können.

 

Während das haushälterisch stimmt und auch nachvollziehbar ist, diesen Weg zu gehen bleiben trotzdem noch viele Fragen offen.

Der Bürgermeister bezeichnet das als wichtigen Schritt für die Verwaltung, und unterstreicht insbesondere auch wie wichtig ihm persönlich das ist.

Gleichzeitig war er zum Beschluss des jetzigen Haushalts bereits als Bürgermeister gewählt und hätte mit seiner Fraktion diesen Posten ganz regulär in den Haushalt einstellen können.

 

Der Zugriff auf den Kredit zeigt ein tiefergehendes Problem auf, das aus unserer Sicht schon eine Weile vor sich hin schwelt und angegangen werden muss, bevor es anbrennt: Soll der beschlossene Kindergarten in der Pfaffenaue überhaupt noch umgesetzt werden?

 

Von vielen Seiten heißt es, die Lage habe sich seit Beschluss grundsätzlich verändert. Die aktuellen und prognostizierten Kinderzahlen gäben eine solche Umsetzung nicht mehr her – aber gleichzeitig möchte die Gemeinde auch wachsen und junge Familien anziehen.

 

Eigentlich sollte der Kindergarten in mobiler Bauweise bereits ausgeschrieben sein, nicht wie der Bürgermeister erwähnt hatte erst geprüft werden – das war der Beschluss der Gemeindevertretung nachdem man sich über ein Jahr politisch im Kreis gedreht hatte wie die Kinderbetreuung aussehen solle – vor Allem durch die Insistenz der  CDU-Fraktion zu einem klassischen Massivbau.

 

 

Für uns ist es unerlässlich, dass also jetzt, wenn begonnen wird den inoffiziell für einen Kindergarten bestimmten Kredit anderweitig zu verwenden, über das Thema nochmal ehrlich zu reden.

 

Der jetzige Beschluss muss angehalten werden, aktuelle Daten müssen geliefert und alle Möglichkeiten ohne Schranken betrachtet werden.

Das muss aber auch offiziell passieren und nicht einfach, indem der jetzige Beschluss nicht ausgeführt wird, bis ein anderes Ergebnis zu erwarten ist.

 

Auch muss man das ehrlich nach außen kommunizieren, warum man hier so vorgeht und das die Kinderbetreuung in der Gemeinde deswegen nicht an Priorität verliert.

 

Zusammenfassend hat der Beschluss zu einem DMS selbst wenig Diskussionsbedarf, die Finanzierung aber muss sich den Fragen stellen und sollte von der Verwaltung nochmal ordentlich und sauber mit dem oben gegebenen Gesamtkontext kommuniziert werden

Neuanlage von Grabfeldern - Aufhebung eines Sperrvermerks iHv. 50T€ 

 

Als letztes Thema betrachten wir die Aufhebung eines Sperrvermerks für die Neuanlage von Grabfeldern.

Ein Sperrvermerk im Haushalt bedeutet, dass die Verwaltung zunächst kein Geld für ein Vorhaben ausgeben darf, bis bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

 

In diesem Fall sollte vor der Neuanlage von Grabfeldern – jeder Art – ein Konzept für den Friedhof vorgelegt werden.

Wäre man pedantisch könnte man den Sperrvermerk auch für alle drei Friedhöfe der Gemeinde verstehen - also auch drei Konzepte fordern, aber im Sinne der Bürgerinnen und Bürger geht es uns vor allem darum, dass Dinge ordentlich und angemessen umgesetzt werden können, wo sie gebraucht werden, nicht um das Pedantentum.

 

Dennoch mussten wir für uns feststellen, dass das von der Verwaltung für den Friedhof Biblis vorgestellte Konzept mehr eine Ideensammlung ist. Es fehlt insbesondere an einer nachvollziehbaren Datengrundlage.

Wir erkennen die Herausforderung, ein Konzept für einen Friedhof zu entwickeln, auf dem Liegezeiten von 25 Jahren für Gräber kurzfristige Planungen auf mindestens diesen Zeitraum beschränken an. Dennoch braucht man für ein derart langfristiges Konzept einen roten Faden und vor allem auch eine gewisse Zeitlosigkeit in der konkreten Umsetzung.

 

Mit der Neuanlage von Rasenurnengräbern kann die Gemeinde nun erstmals alle Bestattungsarten, die sie in ihrer Satzung vorgibt, auch tatsächlich anbieten – ob dazu auch noch ein Pavillon auf dem Friedhof Biblis errichtet werden muss, ist diskussionswürdig und sicherlich auch Geschmackssache. Wir selbst waren uns nicht einig, ob er in das Gesamtbild passt oder überhaupt gebraucht wird und welche Folgen er nach sich zieht – beschlossen wurde er. Auch ohne, dass erwartete Kosten vorliegen.

 

Ähnlich sah es die SPD-Fraktion, die einen Änderungsantrag eingebracht hat. Dieser stellt fest, dass das Konzept ausbaufähig ist und nach der Herstellung der Rasenurnengräber in diesem Jahr bei weiteren Maßnahmen zunächst ein tatsächliches Konzept mit entsprechender Datengrundlage für eine Entscheidung vorgelegt werden soll. Auch sollen diesmal die Interessensträger wie etwa Religionsgemeinschaften, Bestatter und andere Organisationen eingebunden werden – was eigentlich schon für dieses Konzept gefordert war.

 

Mit diesen Änderungen konnten wir dem Beschluss grundsätzlich zustimmen.

Dem Pavillon selbst wollten aber zwei unserer Vertreter nicht zustimmen.

Da insgesamt keine Sorge bestand, dass die Verwaltungsvorlage abgelehnt werden würde, haben wir mit 2-Ja, und 2-Nein-Stimmen abgestimmt.

 

Damit stehen in diesem Jahr der Verwaltung 50.000€ zur Verfügung, um auf den Friedhöfen tätig zu werden.

Tätig geworden waren sie bereits im April, als sie die Baumurnengräber auf dem Friedhof Biblis angelegt haben. Auf Nachfrage wurde uns geantwortet, die Materialien herfür habe man bereits gehabt und es wäre kein Geld ausgegeben, also nicht gegen den Sperrvermerk verstoßen, worden.
Später wurde nochmal spezifiziert, dass es sich um Materialien handele, die für den Friedhof Wattenheim bestimmt gewesen seien.

 

Da es diesen Sperrvermerk bereits seit 2024 gibt müssten die Materialien also schon davor bestellt worden sein. Und ob man für Wattenheim tatsächlich 90 Rasenurnengräber vorbereiten wollte, kann sich jeder selbst ausmalen.

Auch ist der Bauhof keinesfalls kostenlos und die angeführte Notlage, dass keine Gräber mehr angeboten werden konnten, bestand schon, als CDU und SPD die Neuanlage von Grabfeldern im Februar diesen Jahres abgelehnt hatten. 

Antrag der BFB-Fraktion: Digitale Teilhabe I

Unser Antrag hat das Ziel, die Hemmschwelle für Bürgerinnen und Bürger an Sitzungen teilzunehmen so gering wie möglich zu gestalten. Es ist wichtig, dass Informationen aus erster Hand gewonnen werden können, um sich eine Meinung bilden zu können.

 

Gleichzeitig sehen wir alle ein, dass die Zeiten und der Aufwand als Gast an Sitzungen teilzunehmen nicht für alle einzurichten sind, auch wenn grundsätzliches Interesse besteht.

Dem möchten wir mit einem allgemein zugänglichen Livestream der Sitzungen begegnen.

Durch die von uns vorgeschlagene Einspruchsregelung kann jedes Mitglied vor der Sitzung angeben, nicht gefilmt werden zu wollen.

 

Die Aufnahmen sollen der Verwaltung solange zur Verfügung stehen, wie sie diese brauchen und es der rechtliche Rahmen zulässt.

Eine allgemeine Speicherung und Zurverfügungstellen der Aufnahmen für die Allgemeinheit soll nicht erfolgen.

 

Auch möchten wir, für Notfälle und gerade die kleinen Fraktionen, eine digitale Teilnahme von Mitgliedern aus dem Inland an Sitzungen ermöglichen.

Zuletzt soll geprüft werden, ob eine App als „Rathaus in der Hosentasche“ mit abbildbaren Kosten für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann. Diese soll etwa aktuelle Informationen, Terminbuchungen aber auch interaktive Elemente und den Livestream bieten.

 

In dem Ausschuss wurde konstruktiv zu dem Thema ausgetauscht. Durch die nicht einzuschätzenden Kosten und den mehrfach hervorgehobenen enormen Aufwand, den der Antrag verursache, haben wir uns auf einen Prüfantrag geeinigt. Das heißt, es wird zunächst geprüft und vorgestellt, welche Kosten und Aufwand durch die Umsetzung entstehen – das hätten wir uns bei dem oben vorgestellten Friedhofskonzept auch gewünscht.

In der Sitzung der Gemeindevertretung kam die CDU-Fraktion nochmal zu Wort und es kam das ungute Gefühl auf, man wolle den Antrag ein wenig Totreden: Zu teuer, zu aufwendig, zu wenig Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Wir halten dagegen und trauen der Verwaltung die Kreativität und das Engagement zu dem Antrag aus verschiedenen Perspektiven anzugehen.

Immerhin erfüllt er einen Wunsch, den alle Fraktionen in ihren Wahlprogrammen angegeben hatten – mehr Transparenz, mehr Bürgernähe und mehr Nachvollziehbarkeit.

 

Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Verwaltung und freuen uns auf die Diskussion mit den anderen Fraktionen – vielleicht auch bald online.

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